Liebe Eltern,
es erreichte uns eine weitere Mail zum Umgang mit dem Corona-Virus an Schulen durch das Landesministerium für Schule NRW. Hier ein Auszug daraus:
„Ein Anspruch auf diese Notbetreuung besteht bislang, wenn beide Elternteile im Bereich sog. kritischer Infrastrukturen arbeiten, sie dort unabkömmlich sind und eine Kinderbetreuung durch die Eltern selbst nicht ermöglicht werden kann. Einen Anspruch haben auch Alleinerziehende mit einer beruflichen Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastrukturen.
Ab dem 23.März 2020 wird die bestehende Regelung erweitert: Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.
Das Formular findet man unter: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf
Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird ebenfalls der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.“
Wenn einer von Ihnen einen Anspruch auf diese Betreuung hat und diese auch dringend benötigt, bitte ich Sie mich per Mail an sklein-dortmund@t-online.de oder telefonisch unter 01717410985 zu kontaktieren. Über die Schulkontakte ist dies schwierig, da das Sekretariat unserer Schule nicht durchgängig besetzt ist.
Die Organisation dieser Betreuung werden wir dann im einzelnen Fall besprechen. Bitte beachten Sie, dass eine Betreuung nur mit ausgefüllten Formular (s.o.) möglich ist.
Bitte bleiben Sie gesund, wenn es Neuigkeiten gibt, melde ich mich wieder.
Viele Grüße
S. Klein